Unmittelbar nach Eintreten des Todes sind die folgenden ersten Schritte zu unternehmen.
- Bei einem Sterbefall in der Wohnung
- Es muss umgehend der nächst erreichbare Arzt, nach Möglichkeit der Hausarzt, herbeigerufen werden. Dieser wird eine Todesbescheinigung ausstellen. Dazu ist der Personalausweis des Verstorbenen bereit zu halten.
- Benachrichtigung der engsten Angehörigen
- Wohnung des Verstorbenen versorgen (Haustiere, u.U. Wasser, Strom und Gas abstellen)
- Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim o.ä.
- Hier veranlasst das Personal die Ausstellung einer Todesbescheinigung.
- Im Sterbefall sind folgende Dokumente bereitzuhalten:
- Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
- Krankenkassenkarte
- Bei Ledigen und Minderjährigen die standesamtliche Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten die standesamtliche Heiratsurkunde (das Stammbuch)
- Bei Geschiedenen die standesamtliche Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
- Bei Verwitweten die standesamtliche Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten
- Versicherungspolicen: Lebens-, Sterbe-, ggf. Unfallversicherungen (wenn vorhanden)
- Mitglieds- oder Beitragsbücher mit letzter Beitragsquittung sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren (wenn vorhanden)
- Testament bzw. Hinterlegungsscheinnummer für das Nachlassgericht oder den Notar (wenn vorhanden)
- Bestattungsvorsorgevertrag (wenn vorhanden)
- Grabstellennachweis (wenn vorhanden)
Wir sind unter der Telefonnummer 0451 69753 rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie erreichbar oder unter der Seite Kontakt.
![Frau im Kundentermin](https://jankowiak-bestattungen.de/wp-content/uploads/2022/06/bestattungsinstitut-jankowiak-luebeck-bestattungsvorsorge.jpg)
Das übernehmen wir für Sie
Wenn Sie sich dazu entscheiden, können wir die folgenden Aufgaben für Sie übernehmen oder in Ihrem Namen veranlassen:
- Nach Ausstellung der Todesbescheinigung
- Auswahl des Sarges, der Urne, der Totenbekleidung, Art und Umfang der Trauerfeier
- Abholung und Überführung des Verstorbenen in die Leichenhalle
- Sterbefall beim zuständigen Standesamt melden und Sterbeurkunde beantragen
- Testament (wenn vorhanden) beim Nachlassgericht abgeben
- Krankenkasse, Unfall- und Lebensversicherung informieren
- Arbeitgeber des Verstorbenen informieren
- Bis zu Trauerfeier und Bestattung
- Bestattungsform festlegen
- ggf. Friedhof und Grabstelle auswählen
- Termin für die Bestattung festlegen und koordinieren
- Abstimmung mit Krematorium
- Trauergespräch und Terminabsprache mit Pastor oder Trauerredner
- Todesanzeigen und Trauerkarten
- Grabschmuck für Trauerfeier und Grab
- Totenmahl/Beerdigungskaffee organisieren
- Nach Trauerfeier und Bestattung
- Danksagungsanzeige und/oder -karten
- Kündigung von laufenden Zahlungen, Verträgen, Mitgliedschaften, Abos usw.
- Abmelden bei Krankenkasse, Rentenkasse, Behörden, Ämtern, Arbeitgeber usw.
- ggf. Auflösung der Wohnung
- Nach Testamentseröffnung, Erbschein beantragen
- ggf. Grabpflege organisieren